Allgemeine Geschäfts-Bedingungen

1. Gültigkeit

Diese AGB gelten für Geschäftsbeziehung zwischen Kunden und der Büro Schoch Werkhaus AG, 8400 Winterthur (nachstehend BSWH genannt).

2. Bestellung, Offerte, Umfang der Lieferung und Leistungen

2.1. Bestellungen des Kunden werden verbindlich mit der schriftlichen Bestätigung der Bestellung durch BSWH. Offerten der BSWH werden durch die Bestätigung des Kunden rechtsverbindlich. Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen ist der Inhalt der Bestellung, beziehungsweise der Offerte massgebend.

2.2. Bestellungsänderungen nach Abschluss des Vertrages bedürfen der Zustimmung der BSWH. Änderungswünsche können berücksichtigt werden, wenn diese für die BSWH und/oder die Hersteller produktionsplanerisch möglich sind. Die Kosten der Bestellungsänderung gehen zu Lasten des Kunden.

2.3. BSWH ist berechtigt, vom Inhalt der Auftragsbestätigung abweichende Änderungen in der Ausführung vorzunehmen, sofern diese Verbesserungen beinhalten. Über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen werden von der BSWH gesondert in Rechnung gestellt.

3. Lieferfristen, Lieferkosten, Lieferung, Montage, Service

3.1. Lieferfristen werden möglichst genau abgeklärt. Trotzdem sind sie unverbindlich und ihre Überschreitung führt zu keinen Verzugsfolgen. Verzögerungen, insbesondere durch Bestellungsänderungen, berechtigen den Kunden weder zur Aufhebung des Vertrages noch zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder weiteren Ansprüchen.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die gesamte Bestellung spätestens 14 Tage nach bestätigtem Liefertermin, auch im Falle von Lieferverzögerungen anzunehmen. Bei Annahmeverzug ist BSWH berechtigt, die ihr dadurch entstehenden Mehrkosten (Lager -und Logistikkosten, Verzugszinsen, etc.) zu verrechnen. Eine teilweise Verweigerung der Annahme der Bestellung, beziehungsweise Rückgabe ist ausgeschlossen.

3.3. BSWH behält sich gemäss Art. 214 Abs. 3 OR ausdrücklich das Recht vor, bei Verzug des Kunden, insbesondere bei Nichtbezahlung des Kaufpreises, die übergebene Sache zurückzufordern und auf Kosten des Kunden zurückzuholen.

3.4. Kleinmengenzuschlag / Servicepauschale, vorbehältlich anderer Vereinbarungen, betragen:

bis CHF  250.00 Bestellwert inkl. MwSt                                                :           CHF   25.00
ab CHF   251.00  bis 2‘500.00 Bestellwert inkl. MwSt                          :           CHF 100.00

Bei einem Warenwert von mehr als CHF 2‘500.00 werden die Kleinmengenzuschläge / Servicekosten sowie Lieferkosten individuell vereinbart.

Die Servicepauschale deckt den Aufwand von BSWH für Beratung, Administration und Verkaufsabwicklung ab. Sie ist für jeden Auftrag unabhängig vom tatsächlich anfallenden Aufwand in jedem Fall geschuldet.

Zusätzlich wird, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ein Energie- & Transportkostenzuschlag von 3 % verrechnet.

Lieferungen per Post werden zu den effektiven Kosten und einer Verarbeitungspauschale CHF 25.00 in Rechnung gestellt.

3.5. Der Kunde ist für einen geräumten und frei zugänglichen Aufstellungsort verpflichtet. Der Kunde hat Vorkehrungen zu treffen (z.B. freie und gesicherte Zufahrt für LKW), die eine möglichst optimale Auslieferung ermöglichen. Bei Spezialangeboten, Occasionen und Nettoartikel wird die Lieferung nach Aufwand verrechnet.

3.6. Sofern kein benutzbarer Warenlift vorhanden ist, kann ein Stockwerkzuschlag erhoben werden.

3.7. Mehrkosten bei der Lieferung und / oder Montage (zusätzliche Transport- und Montageleistungen, Logistikmassnahmen, Bewilligungen, Wartezeiten, kundenseitige Terminverschiebungen) werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

4. Entgegenahme der Bestellung, Übergang von Nutzen und Gefahr

4.1. Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Kunden erfolgt zum Zeitpunkt der Entgegennahme der Bestellung bzw. zum Zeitpunkt der Lieferung des Kaufgegenstandes an die vom Kunde vorgeschriebene Adresse (gilt auch für Kundenlager bei der BSWH). Beanstandungen betreffend der Bestellung haben unmittelbar nach Entgegennahme spätestens jedoch drei Arbeitstage der Lieferung schriftlich an BSWH zu erfolgen. Dies gilt auch im Falle von Teillieferungen.

4.2. Transport- oder Montageschäden hat der Kunde unverzüglich beim Montag -und oder Transportpersonal zu beanstanden und ein Schadensprotokoll zu veranlassen. Dieses ist gegenseitig zu unterzeichnen.

5. Zahlungen und Zahlungsbedingungen

5.1. Zahlungen erfolgen in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

5.2. Bei Neukunden und Onlinebestellungen erfolgt die Auslieferung der Ware nur gegen Vorauszahlung.

5.1. Zahlungen erfolgen in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

5.2. Bei Neukunden und Onlinebestellungen erfolgt die Auslieferung der Ware nur gegen Vorauszahlung.

5.3. In den anderen Fällen wird der Kaufpreis mit Lieferung der Bestellung fällig. Erfolgt die Bezahlung nicht innert der vereinbarten Frist, so ist der Kunde ohne weiter Mahnung in Verzug.

5.4. Bei einer Auftragssumme ab CHF 50’000 gelten folgende Zahlungskonditionen:

1/3 Anzahlung bei Auftragserteilung innert 10 Tagen rein netto
1/3 Anzahlung bei Lieferbereitschaft innert 10 Tagen rein netto
1/3 Restzahlung nach Lieferung

5.5. Der Verzugszins beträgt 5% pro Jahr. Ein weitergehender Verzugsschaden ist vorbehalten.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Produkte im Eigentum der BSWH. BSWH behält sich vor, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Sie ist überdies berechtigt, den Eigentumsvorbehalt dem Vermieter des Kunden in geeigneter Form mitzuteilen.

 

7. Garantie

7.1. BSWH leistet vorbehältlich anders lautender schriftlicher Vereinbarungen und unter Ersetzung der gesetzlichen Gewährleistungsregelung Garantie für von ihr gelieferten Produkte. Massgebend sind die Garantiebestimmungen der Hersteller. Ausgenommen davon sind Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch, Zweckentfremdung, fehlerhafte Behandlung, etc. entstanden sind.

7.2. Von der Garantie ausgenommen sind: Glasbruch, Struktur- und geringfügige Farbtonabweichungen gegenüber Material und Farbmuster bei den Naturprodukten Holz und Leder, sowie Narben und Mastfalten im Leder.

7.3. Mängel sind innert 5 Arbeitstagen schriftlich und begründet zu rügen.

7.4 Der Garantie unterliegende, rechtzeitig gerügte Mängel geben dem Kunden das Recht, Ausbesserungen oder Ersatz des fehlerhaften Teils, nicht jedoch die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Über die Art der Mängelbeseitigung (Ausbesserung oder Austausch) entscheidet BSWH.

 

8. Haftung

BSWH haftet nur für direkte Schäden, welche sie grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. BSWH übernimmt keinerlei Haftung für entgangenen Gewinn und/oder mittelbare oder indirekte Schäden, die dem Kunden oder einem Dritten entstehen können.

Eine Haftung entfällt insbesondere in folgenden Fällen vollständig: Fremdeingriff, ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung, Zweckentfremdung, fehlerhafte Montage (sofern die Montage nicht durch BSWH vorgenommen wurde), natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung.

 

10. Datenschutz / Verwendung von Personendaten

Der Kunde willigt ein, dass BSWH und die von ihr beigezogenen Hilfspersonen die erhaltenen Personendaten für die Begründung (z.B. zwecks Adressverifizierung und Bonitätsprüfung) und Verwaltung des Vertragsverhältnisses sowie zur Durchführung und Abwicklung der über die Webseiten angebahnten Geschäfte bearbeiten können (u.a. Namen sowie Post- und E-Mail-Adresse).

Die Kundendaten werden nach den Grundsätzen des schweizerischen Datenschutzrechts bearbeitet.

Im Falle eines Rechtsstreits behält sich BSWH vor, elektronische Daten, die sie im Rahmen der Vermittlung und des Vertragsabschlusses erhalten hat, zu verwenden.

Anfragen zum Thema Datenschutz können an gerichtet werden.

 

12. Abtretungs- und Verrechnungsverbot

Die Abtretung von Rechten aus den mit BSWH geschlossenen Verträgen bedarf der schriftlichen Zustimmung durch BSWH. Die Tilgung von Forderungen der BSWH durch den Kunden mittels Verrechnung ist ausgeschlossen.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Winterthur (ZH). Es gilt Schweizer Recht.

 

14. Abweichende Regelungen

Von diesem AGB abweichende Bestimmungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Allfällige AGB des Kunden gelten nur, wenn sie vom BSWH schriftlich bestätigt worden sind.

15. Anpassung der AGB

BSWH ist jederzeit berechtigt, diese AGB anzupassen. Änderungen werden den Kunden in geeigneter Form mitgeteilt und sind ab der Mitteilung verbindlich.

Gültig ab 1. September 2023